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Prüfungen durch KV und KZV

  • ... können Sie mit uns gelassen entgegensehen. Sie erhalten von uns mit jedem 1-2-3-QM-System die erforderlichen Nachweisdokumente.
  • Eine sog. Zertifizierung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Eine Zertifizierung kann aber aus Marketinggründen oder aufgrund von Direktverträgen mit Krankenversicherungen durchaus Sinn machen.
  • Pro Jahr sollen etwa 2,5 % der Praxen geprüft werden, den Richtlinientext für diese Prüfungen finden Sie hier. Die Prüfungen sehen u.a. vor, dass der Zahnarzt / Arzt vor die QM-Kommission gealden wird, wenn er keine schriftlichen Nachweise führen kann. Auch Vor-Ort Prüfungen sind möglich.
  • Angesichts der bislang relativ geringen Umsetzungsquote von QM (sie liegt je nach Fachrichtung und KV-Region deutlich unter 50%) rechnen wir mit verstärkten Prüfungstätigkeiten seitrens der Körperschaften
  • Sie sind von einer solchen Prüfung betroffen oder haben eine KV/KZV-Anfrage erhalten? Gerne unterstützen wir Sie, kontaktieren Sie uns einfach.

 

 

 

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